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in Zwönitz 

Im bisherigen kameralistischen Haushalt gab es einen Verwaltungshaushalt und einen Vermögenshaushalt. Wie der Name schon sagt, wurde im Verwaltungshaushalt alles geplant, was an laufenden Kosten für die Verwaltung nötig ist und im Vermögenshaushalt alles was an Investitionen getätigt werden soll, was das Vermögen einer Stadt betrifft.

Im neuen doppischen Haushalt gibt es einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt. Begriffserläuterungen dazu gibt es hier und hier. Auszug davon:

  • Der Ergebnishaushalt weist Erträge und Aufwendungen aus und gibt damit Auskunft über das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch im Haushaltsjahr. Zum Zwecke der dauerhaften Aufgabenerledigung der Kommune muss der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein (siehe auch Stichwort Haushaltsausgleich).
  • Der Finanzhaushalt weist die Ein- und Auszahlungen einschließlich der dementsprechenden kreditwirtschaftlichen Vorgänge auf. Auf dem Finanzhaushalt baut prinzipiell die Liquiditätssteuerung auf, die aber darüber hinausgehende Instrumente zur notwendigen Feinsteuerung benötigt. Außerdem ist der Finanzhaushalt erforderlich, um die kommunalen Investitionen zu planen und diese Planung zum Bestandteil der Haushaltssatzung zu machen.

Sowohl der Ergebnishaushalt als auch der Finanzhaushalt ist in Teilhaushalte unterteilt, so gibt es z.B. einen Teilergebnishaushalt und einen Teilfinanzhaushalt Schule und Bildung.

Lehr- und Unterrichtsmittel sowie Bücherbeschaffung und Buchpflege gehören in den Ergebnishaushaltung. In den Teilfinanzhaushalt gehören Sachkosten Ganztagsschule oder Bücher und Zeitschriften.

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